Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der compliant concept AG gültig ab 20.05.2016

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die unter dieser Ziff. I. genannten Vorschriften gelten für alle Kauf-, Miet-, Sukzessivlieferungs- sowie Service- und Wartungs-Verträge, soweit nichts Gegenteiliges bestimmt wurde.

2. Geltungsbereich

2.1 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der compliant concept AG zugrunde (nachfolgend ‚AGB‘ genannt).

2.2 Wird von einem Rahmenvertrag auf die AGB verwiesen, haben diese auch für die darauf basierenden Einzelverträge Geltung. Die AGB gelten als integrierender Bestandteil der jeweiligen Einzelverträge.

2.3 Von diesen AGB abweichende Bestimmungen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die der Kunde Bezug nimmt, sind nur dann gültig, wenn compliant concept AG diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Die AGB gelten auch dann, wenn compliant concept AG die Leistung an den Kunden in Kenntnis von entgegenstehenden oder von den Bedingungen abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

2.4 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, die zwischen compliant concept AG und dem Kundengetroffen werden, sind nur gültig, wenn diese schriftlich niedergelegt sind.

2.5 Soweit die Allgemeinen Bestimmungen dieser AGB von den Besonderen Bestimmungen dieser AGB (bezüglich Kauf (Ziff. II), Miete (Ziff. III) sowie Service und Wartung (Ziff. IV)) abweichen, gehen letztere vor.

3. Angebot

3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Angebote von compliant concept AG freibleibend. compliant concept AG kann die Angebote jederzeit widerrufen. Die Gültigkeit der Angebote beläuft sich auf 30 Tage, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Compliant concept AG liefert die Produkte entsprechend der jeweiligen Produktspezifikation; jedoch sind sämtliche Spezifikationen, Abmessungen und Angaben über das Leistungsvermögen nur ungefähr. Compliant concept AG behält sich Abweichungen vor.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto ab Werk zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer, den allfälligen Versicherungskosten und Kosten aufgrund von vom Kunden gewünschte Verpackungs- und Änderungswünsche. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

4.2 Compliant concept AG kann die Preisliste jederzeit ändern. Im Falle eines Dauerschuldverhältnisses steht dem Kunden in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Kunde hat dieses Recht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung auszuüben.

4.3 Sofern nicht schriftlich vereinbart, werden keine Rabatte auf den Kaufpreis gewährt.

4.4 Compliant concept AG hat das Recht, die Lieferung von Produkten von Sicherheitsleistungen und Vorauszahlungen abhängig zu machen. Voraus- und Sicherheitsleistungen werden nicht verzinst.

4.5 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die geschuldete Vergütung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar.

4.6 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszins von 5% pro Jahr. Ausserdem gehen allfällige Mahn- und Inkassogebühren zu Lasten des Kunden. compliant concept AG behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

4.7 Compliant concept AG kann die Leistung sistieren und/oder unter angemessener Fristansetzung vom Vertrag zurücktreten bzw. kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt.

4.8 Hat compliant concept AG mehrere noch offene und fällige Forderungen gegenüber dem Kunden, hat compliant concept AG das Recht, die erfolgten Zahlungen zeitlich entsprechend der Reihenfolge der erfolgten Lieferungen und/oder der abgeschlossenen Verträge zuzuordnen, und zwar unabhängig davon, welche Tilgungsbestimmungen der Kunde der Zahlung gab.

5. Höhere Gewalt

Kann compliant concept AG aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrungen, Ein- oder Ausfuhrverbot, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen, sonstige unvorhersehbare Umstände etc. ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, wie das Ereignis der höheren Gewalt dauert. Eine Haftung von compliant concept AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Informationen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Sicherheitshinweise und alle relevanten Vorgaben der Gesundheitsbehörden zu studieren, zu befolgen sowie sicherzustellen, dass die Produkte in Einklang mit diesen Unterlagen und Informationen verwendet werden.

6.2 Falls der Kunde die Produkte an Dritte verkauft, vermietet oder sonst wie zur Verfügung stellt oder zugänglich macht, ist er verpflichtet, diesem Dritten alle Unterlagen und Informationen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Sicherheitshinweise und alle relevanten Vorgaben der Gesundheitsbehörden zugänglich zu machen und sie darauf hinzuweisen, dass diese vor Inbetriebnahme der Produkte zu studieren und die Produkte in Einklang mit diesen Unterlagen und Informationen zu verwenden sind.

7. Haftungsbeschränkung

Jede Haftung von compliant concept AG wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen (insbesondere auch für direkte und indirekte Schäden und die Haftung für Hilfspersonen).

8. Immaterialgüterrechte

8.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte an compliant concept AG Produkten, Verkaufsunterlagen, Angebotsdokumentationen, einschliesslich des Know-hows in Systemen, Konzepten etc., die im Rahmen der Vertragsverhältnisse und/oder Leistungserbringung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, verbleiben ausschliesslich bei compliant concept AG.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Logos oder sonstige Hinweise auf Immaterialgüterrechte von compliant concept AG , die an compliant concept AG Produkten angebracht sind oder anderweitig im Rahmen der Leistungserbringung kenntlich gemacht wurden, zu verändern, zu entfernen oder ohne schriftliche Zustimmung zu benutzen.

9. Kündigung

9.1 Dauerschuldverhältnisse können während der Vertragsdauer mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

9.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigen Gründen bleibt compliant concept AG jederzeit vorbehalten. Als wichtige Gründen gelten insbesondere: Eine wesentliche Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Eingang der Anzeige der Vertragsverletzung behoben worden ist; die amtliche Publikation der Konkurseröffnung oder Nachlassstundung einer Partei.

10. Allgemeines
Compliant concept AG erbringt keine patientenbezogenen Leistungen oder Beratungen. Therapie oder prophylaktische Vorschläge seitens compliant concept AG sind unverbindlich. Die Entscheidung über die Therapie oder Prophylaxe liegt ausschliesslich bei dem verantwortlichen Arzt oder der Pflegeleitung. Erforderliche Umbettungen von Patienten sind vom Pflegepersonal des Kunden vorzunehmen. Die Verantwortung für diese Maßnahmen liegt ebenfalls ausschließlich beim Kunden.

II. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR KAUF

1. Vertragsgegenstand

1.1 Beim Kauf eines compliant concept AG Produktes werden von compliant concept AG folgende Leistungen erbracht:

Compliant concept AG liefert die Produkte an den vertraglich vereinbarten Standort. Dieser muss den technischen Anforderungen des Produktes entsprechen. Der Kunde hat für ungehinderte Zugangs- und Transportmöglichkeiten zu sorgen;

1.2 Kosten für die Durchführung der PC-Software – Installationen sind im Kaufpreis nicht enthalten.

2. Gefahrenübergang, Lieferung

2.1 Lieferungen von Produkten erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Produkte das Lager oder Werk von compliant concept AG verlassen haben.

2.2 Compliant concept AG bemüht sich, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten; die Angabe der Lieferfrist hat jedoch nur orientierenden Charakter.

2.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, so kann compliant concept AG die Produkte ordnungsgemäss auf Kosten des Kunden lagern und Ersatz für den entstandenen Schaden einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. In diesem Fall geht beim Kauf eines compliant concept AG Produktes die Gefahr eines zufälligen Untergangs- oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher der compliant concept AG gegen den Kunden zustehenden Ansprüche im Eigentum von compliant concept AG. Compliant concept AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und die EigentümersteIlung von compliant concept AG unzweifelhaft zu dokumentieren.

3.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden untersagt. Jede Beeinträchtigung der Eigentumsrechte von compliant concept AG durch Dritte hat der Kunde compliant concept AG unverzüglich mitzuteilen.

4. Mängel

4.1 Die Produkte müssen unverzüglich nach Erhalt auf quantitative und qualitative Übereinstimmung mit der Bestellung und auf sonstige Mängel untersucht werden. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber 5 Tage, nach Erhalt der Produkte compliant concept AG schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage, nach Entdeckung des Mangels compliant concept AG schriftlich anzuzeigen.

4.2 Nicht erfolgte Lieferungen müssen compliant concept AG innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsstellung oder vereinbartem Liefertermin gemeldet werden. Massgebend ist das früher eintretende Ereignis.

4.3 Wird ein Mangel rechtzeitig angezeigt, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Compliant concept AG ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.

4.4 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

4.5 Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig vorgenommen, ist die Geltungsmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

4.6 Mängelansprüche verjähren nach Ablauf zweier Jahre ab Lieferung der gekauften Produkte. Reparaturen, welche ausserhalb dieser Frist von compliant concept AG durchgeführt werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4.7 Keine Mängelansprüche bestehen, wenn die Mängel auf die Verletzung von Bedienungs- und Wartungsvorschriften, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung oder Lagerung oder auf vom Kunden oder Dritten vorgenommene Eingriffe an den Produkten zurückzuführen sind. Damit einhergehende Reparaturen und Ersatzbeschaffungen werden dem Kunden nach Aufwand und Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

4.8 Bei berechtigten Beanstandungen erstattet compliant concept AG dem Kunden die Transportkosten für die Rücksendung der Produkte zurück.

4.9 Bei unberechtigten Beanstandungen behält sich compliant concept AG vor, die Transportkosten und den Überprüfungsaufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.10 Die Garantiezeit/Gewährleistung beläuft sich auf 24 Monate ab Lieferdatum.

III. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MIETE/BEMUSTERUNG

1. Vertragsgegenstand

Bei der Vermietung von compliant concept AG Produkten werden folgende Leistungen erbracht:

– Lieferung an dem mit dem Kunden vereinbarten Standort; Die Installation der PC Software führt der Kunde anhand der PC-Software-Anleitung selbstständig durch oder beauftragt auf eigene Kosten eine Drittpartei dazu.

– Reparaturen und Ersatzteile bei ordnungsgemässer Nutzung der Produkte; und

– erforderliche einmalige Einweisung zur Nutzung der gemieteten Produkte.

2. Vertragsdauer

2.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Mietverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2.2 Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat. Angebrochene Monate gelten als ganzer Mietmonat. Dies gilt auch für die Monate der Anlieferung und Abholung

3. Lieferung, Installation, Abholung

3.1 Sofern nicht zwingend gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart, sind die Kosten für die Lieferung, Installation und Abholung im Mietpreis nicht enthalten. Sie richten sich nach der jeweils anwendbaren Preisliste für Lieferung, Installation und Abholung während den gewöhnlichen Geschäftszeiten. compliant concept AG ist berechtigt Zuschläge bei Lieferung, Installation und Abholung ausserhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten zu verlangen.

3.2 Kosten für die Durchführung der PC-Software–Installationen sind im Mietpreis nicht enthalten.

3.3 Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, das Produkt in gebrauchstauglichem Zustand erhalten zu haben.

3.4 Das Produkt muss sich bei der Abholung unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befinden.

3.5 Sofern bei der Abholung Teile des Produktes fehlen oder beschädigt sind, werden diese von compliant concept AG zum Neupreis dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.6 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Bemusterungszeit 5 Tage. Danach müssen die Produkte in unbeschädigtem Zustand an compliant concept AG zurückgegeben werden. Für während der Bemusterung entstandene Schäden an den Systemen haftet der Kunde.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, darf der Kunde das Produkt nur am Installationsort benutzen. Der Einsatzort des Produktes ist vom Kunden ordnungsgemäss zu dokumentieren. Ausgenommen hiervon sind Kunden im ambulanten Bereich bei Nutzung eines mobilen Systems. Sie haben compliant concept AG vor Verlassen der Schweiz mit dem System oder, auf Anfrage von compliant concept AG , unverzüglich über den Verbleibort des Systems zu informieren.

4.2 Der Kunde darf das Produkt nicht Dritten überlassen oder untervermieten.

4.3 Der Kunde hat compliant concept AG den Zutritt zum Produkt zu gestatten.

5. Mängel

5.1 Mängel am Produkt müssen compliant concept AG unverzüglich gemeldet werden. Dem Kunden ist es – unter Vorbehalt zwingenden Rechts – untersagt, die vermieteten Produkte zu reparieren oder reparieren zu lassen.

5.2 Compliant concept AG kann das Produkt reparieren oder ersetzen.

6. Wartung und Pflege

6.1 Der Mobility Monitor liefert spezifische und differenzierte Sensorbasierte Messungen, die als Entscheidungsgrundlage für die Pflege dienen. Das Qualitätssystem von compliant concept und die Wahrung der Konformität gesetzlicher Sicherheitsvorschriften sehen eine jährliche Wartung als notwendig vor, um die einwandfreie Funktion des Gerätes zu gewährleisten.

6.2 Zur Wahrung der Konformität gesetzlicher Sicherheitsvorschriften und für eine maximale Betriebssicherheit und Langlebigkeit des AMS Gerätes, muss am Gerät regelmässig, aber zumindest alle 12 Monate, eine funktionstechnische Kontrolle durchgeführt werden.

6.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, einen entsprechenden Wartungsvertrag abzuschliessen. Wird diese Wartung nicht sachgemäss durchgeführt, kann keinerlei Haftung von compliant concept übernommen werden.

Die Wartung und Pflege ist Gegenstand eines gesonderten Wartungs-und Servicevertrages.

IV. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WARTUNG & SERVICE

1. Vertragsgegenstand

Umfang und Gegenstand der Wartungs- und Serviceleistungen bestimmen sich nach dem Wartungs- und Servicevertrag.

2. Kündigung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann compliant concept AG den Wartungs- und Servicevertrag mit sofortiger Wirkung, auch auf den Tag des Transfers, kündigen, falls der Kunde das Produkt einem Dritten zugänglich macht und/oder überlässt.

3. Preise

3.1 Die Wartungs- und Servicepreise werden für jedes Produkt gesondert berechnet.

3.2 Die Preise sind jeweils bis zum Jahresende, in welchem der Wartungs- und Servicevertrag abgeschlossen wurde, verbindlich und können danach angepasst werden.

4. Umfang der Wartungs- und Serviceleistung

4.1 Alle Wartungs- und Serviceleistungen werden bei compliant concept AG erbracht, an einem anderen Ort nach Rücksprache mit compliant concept AG.

4.2 Compliant concept AG bemüht sich, die Wartungs- und Serviceleistungen möglichst in Übereinstimmung mit den angegebenen Zeiten zu erbringen. Falls der Kunde compliant concept AG informiert, dass er die Serviceleistungen nicht in Übereinstimmung mit den vereinbarten Zeitangaben empfangen kann, bemüht sich compliant concept AG , die Leistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.

4.3 Compliant concept AG ist nicht verpflichtet Wartungs- und Serviceleistungen für nicht von compliant concept AG gelieferte Produkte zu erbringen.

4.4 Compliant concept AG ist nicht verpflichtet, einen Wartungs- und Servicevertrag zu einem späteren Zeitpunkt abzuschliessen, sofern der Kunde bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages keinen Wartungs- und Servicevertrag abschliesst.

4.5 Wurde das Produkt ohne entsprechende Absprache mit compliant concept AG an einen anderen Ort verbracht, ist compliant concept AG berechtigt, auf Kosten des Kunden den Zustand des Produktes zu untersuchen, um allfällige Schäden durch den Transport festzustellen.

4.6 Compliant concept AG ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Wartungs- und Serviceleistung zu betrauen.

4.7 Compliant concept AG gewährleistet nicht, dass die Produkte frei von Mängeln sind oder dass sämtliche Mängel beseitigt oder verbessert werden können.

4.8 Compliant concept AG ist von der Erbringung der Wartungs- und Serviceleistungen befreit, sofern:

– Mängel durch fehlerhafte oder unsachgemässe Benutzung der Produkte entstanden sind;

– Mängel durch Modifikationen, Eingriffe oder Wartung durch Kunden oder Dritte entstanden sind;

– Schäden bestehen, die der Kunde zu vertreten hat wie z.B. unsachgemässe oder unregelmässige Reinigung oder Benutzung;

– Beschädigungen des Produktes von aussen wie z.B. am Lack oder Kunststoffen bestehen;

– Schäden durch Spannungsausfall oder Spannungsschwankungen verursacht wurden; oder

– Schäden oder Fehler durch nicht sachgemässen Gebrauch der Produkte verursacht wurden.

4.9 Der Kunde hat compliant concept AG Mängel an Produkten unverzüglich mitzuteilen. Mit Zugang der Mitteilung bemüht sich, die compliant concept AG Mängel durch Reparatur zu beseitigen. Dabei ist compliant concept AG berechtigt, zwischenzeitliche Notlösungen wie z.B. den Austausch des Produktes anzubieten oder die Auferlegung von Gebrauchsbeschränkungen zur Rückfallverhinderung anzuordnen.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen von compliant concept AG mit Bezug auf die Wartung und den Service der Produkte gewissenhaft zu befolgen. Sollte der Kunde diese Anweisungen missachten, kann compliant concept AG die Wartungs-und Serviceleistungen einstellen.

V. ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Meldung von Beanstandungen

Der Kunde hat Beanstandungen an compliant concept AG schriftlich oder telefonisch zu melden.

2. Übertragung von Rechten und Pflichten

2.1 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegenüber compliant concept AG an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von compliant concept AG zulässig.

2.2 Compliant concept AG ist berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf mit ihr verbundene Unternehmen zu übertragen.

3. Teilnichtigkeit, kulanzweise Nachsicht

3.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3.2 Kulanzweise Nachsicht oder Nichtgeltendmachung von sich aus diesen AGB für compliant concept AG ergebenden Rechte stellt keinen endgültigen Rechtsverzicht seitens compliant concept AG dar.

4. Erfüllungsort

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist ausschliesslicher Erfüllungsort Sitz von compliant concept AG.

5. Anwendbares Recht

Sämtliche Verträge mit compliant concept AG unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) werden ausgeschlossen.

6. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – unter Vorbehalt zwingenden Rechts – am Sitz von compliant concept AG.

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